Außenanlagen & Fassade
Grünpflege
Außenanlagen, die gepflegt aussehen, ohne dass Sie jede Mahd einzeln beauftragen müssen.
Für Hausverwaltungen ist die Grünpflege selten ein fachliches Problem, sondern ein organisatorisches. Der eine Dienstleister mäht, der zweite schneidet die Hecke, der dritte reinigt die Wege — und bei jeder Beschwerde beginnt die Suche, wer eigentlich zuständig ist.
Wir bieten die Grünpflege deshalb bewusst zusammen mit der Reinigung der Außenflächen an. Dasselbe Team, das die Wege und Höfe reinigt, kümmert sich auch um die Flächen daneben. Das spart Abstimmung, und es verhindert die klassische Lücke zwischen zwei Gewerken: den Grünstreifen, für den sich niemand zuständig sieht.
Grundlage ist ein Jahrespflegeplan, der festlegt, was wann geschieht — Schnitthäufigkeit beim Rasen, Termine für Heckenschnitt, Laubräumung im Herbst. Damit sind die Kosten planbar, und Sie müssen nicht bei jedem Regenwetter neu disponieren.
Leistungsumfang
Was genau enthalten ist
Der tatsächliche Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgehalten und auf Ihr Objekt zugeschnitten. Diese Übersicht zeigt, worüber wir dabei sprechen.
- Rasenpflege
- Mähen im vereinbarten Turnus, Kantenschnitt, Abfuhr des Schnittguts. Auf Wunsch Vertikutieren und Nachsaat.
- Hecken und Sträucher
- Form- und Rückschnitt zu den zulässigen Zeiten, unter Beachtung der Schonzeit nach Bundesnaturschutzgesetz.
- Beete und Pflanzflächen
- Beikrautentfernung, Auflockern, Mulchen. Neupflanzung nach gesonderter Absprache.
- Gehölze
- Pflegeschnitt an Kleingehölzen und Aufasten im erreichbaren Bereich. Baumarbeiten in der Krone übernehmen wir nicht.
- Laub und Herbstarbeiten
- Laubräumung von Wegen, Rasen und Einläufen — auf Verkehrsflächen aus Gründen der Verkehrssicherung vorrangig.
- Jahrespflegeplan
- Schriftlicher Plan mit Terminen und Leistungen. Grundlage für Abrechnung und für Ihre Kommunikation mit Eigentümern.
Typische Objekte
Wo wir diese Leistung erbringen
- Außenanlagen von Wohnanlagen
- Vorflächen von Gewerbe- und Bürogebäuden
- Gemeinschaftsgrün in Eigentümergemeinschaften
- Gartenanlagen von Pflegeeinrichtungen
- Betriebsgelände und Parkplatzeingrünung
Häufige Fragen
Was Auftraggeber uns dazu fragen
Wie oft wird gemäht?
In der Hauptvegetationszeit von April bis Oktober üblicherweise alle zwei bis drei Wochen, im Hochsommer bei Trockenheit seltener. Für repräsentative Vorflächen wird oft ein kürzerer Turnus vereinbart als für Randbereiche. Der Plan wird flächenbezogen festgelegt, nicht pauschal.
Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
Ein starker Rückschnitt ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September nicht zulässig. In diesem Zeitraum sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Wir planen Rückschnitte deshalb in das Winterhalbjahr — das ist nicht Bequemlichkeit, sondern gesetzliche Vorgabe.
Übernehmen Sie auch Baumfällungen?
Nein. Arbeiten in der Baumkrone und Fällungen gehören in die Hand von Fachbetrieben für Baumpflege mit entsprechender Qualifikation und Ausrüstung. Wir übernehmen Pflegeschnitte an Kleingehölzen und Aufasten im erreichbaren Bereich. Für alles darüber empfehlen wir gern weiter.
Können Grünpflege und Flächenreinigung zusammen beauftragt werden?
Ja, und genau dafür ist das Angebot gedacht. Dieselben Außenanlagen, dasselbe Team, ein Ansprechpartner. Das erspart die Abstimmung zwischen zwei Dienstleistern und schließt die typische Zuständigkeitslücke zwischen Weg und Grünstreifen — dort fällt Laub und Wildwuchs an, und dort fühlt sich erfahrungsgemäß niemand verantwortlich.
Für Ihre Branche
Nächster Schritt
Wir sehen uns Ihr Objekt an.
Jedes Angebot von uns beginnt mit einer Objektbegehung. Erst danach wissen wir, was Ihr Objekt wirklich braucht — und Sie erhalten einen Preis, der auch nach einem Jahr noch stimmt.