Branchenlösung

Reinigung im Gesundheitswesen

Reinigung nach Ihrem Hygieneplan — mit einer Dokumentation, die einer Begehung standhält.

In medizinisch und pflegerisch genutzten Räumen ist Reinigung Teil der Hygiene, nicht der Optik. Der Unterschied liegt in der Systematik: festgelegte Reihenfolge vom reinen zum unreinen Bereich, definierte Einwirkzeiten, getrennte Tuch- und Wischsysteme je Bereich, und die Pflicht, das Ganze nachvollziehbar zu belegen.

Unser Personal für diese Objekte wird gesondert eingewiesen — in Ihren Hygieneplan, in die Unterscheidung von Reinigungs- und Desinfektionsschritten, in Dosierung und Einwirkzeiten. Die Einweisung wird dokumentiert und bei Personalwechsel wiederholt.

Ein Punkt, den wir offen ansprechen: Acici ist kein zertifizierter Hygienedienstleister und wir behaupten das auch nicht. Was wir leisten, ist die zuverlässige und dokumentierte Umsetzung Ihres Hygieneplans durch geschultes Personal. Für die Erstellung und Prüfung des Plans selbst sind Ihre Hygienebeauftragten zuständig.

Die Anforderung

Woran es in dieser Branche hängt

Hygieneplan und Begehungen
Bei Begehungen wird nach Nachweisen gefragt. Ohne Dokumentation ist die beste Reinigung nicht belegbar.
Verschleppungsrisiko
Falsche Reihenfolge oder gemeinsam genutzte Wischbezüge tragen Keime von einem Bereich in den nächsten.
Enge Zeitfenster
Desinfektionsflächen brauchen Einwirkzeit. Zwischen letztem Patienten und erstem Termin am Folgetag bleibt oft wenig Spielraum.
Diskretion
Reinigungspersonal bewegt sich in Bereichen mit Patientendaten und persönlichen Gegenständen.

Unsere Antwort

Wie wir das lösen

Arbeit nach Ihrem Plan
Grundlage ist Ihr Hygieneplan, nicht unser Standard. Wir übersetzen ihn in konkrete Arbeitsanweisungen.
Farbcodierte Bereichstrennung
Getrennte Tuch- und Wischsysteme je Bereich, Wechsel nach festgelegter Fläche statt nach Augenmaß.
Geschultes Stammpersonal
Fest zugeordnete, gesondert eingewiesene Kräfte. Vertretungen werden vorab eingeschult und benannt.
Vorlagefähige Nachweise
Reinigungs- und Desinfektionsnachweis je Bereich, geeignet für Begehungen und Ihr Qualitätsmanagement.

Objekte

Wo wir in dieser Branche arbeiten

  • Haus- und Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen und Kieferorthopädie
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Physiotherapie und Rehabilitation
  • Pflegeheime, Tagespflege und Betreutes Wohnen
  • Verwaltungs- und Nebenbereiche von Kliniken

Häufige Fragen

Was Auftraggeber aus dieser Branche fragen

Arbeiten Sie nach unserem Hygieneplan?

Ja, ausschließlich. Ihr Plan ist die Grundlage, wir übersetzen ihn in Arbeitsanweisungen für das eingesetzte Personal und schulen darauf. Wenn Sie noch keinen Plan haben, bringen wir unsere praktische Erfahrung in die Abstimmung ein — die Verantwortung für den Plan bleibt aber bei Ihnen beziehungsweise Ihrem Hygienebeauftragten.

Wie verhindern Sie Keimverschleppung?

Durch feste Bereichslogik und farbcodierte Materialtrennung. Gereinigt wird vom reinen zum unreinen Bereich, Wischbezüge und Tücher werden nach festgelegter Fläche gewechselt und nicht ausgespült weiterverwendet. Diese Disziplin ist der eigentliche Unterschied zur normalen Unterhaltsreinigung.

Erhalten wir Nachweise für Begehungen?

Ja. Je Bereich wird ein Reinigungs- und Desinfektionsnachweis geführt, den Sie beim Gesundheitsamt oder im Rahmen Ihres Qualitätsmanagements vorlegen können. Format und Detailtiefe stimmen wir auf Ihre Anforderungen ab.

Wie ist die Diskretion geregelt?

Das eingesetzte Personal wird auf Verschwiegenheit verpflichtet. Wir räumen keine Unterlagen um, öffnen keine Schubladen und bewegen keine persönlichen Gegenstände von Patienten oder Bewohnern. Der zutrittsberechtigte Personenkreis wird Ihnen namentlich benannt.

Nächster Schritt

Wir sehen uns Ihr Objekt an.

Jedes Angebot von uns beginnt mit einer Objektbegehung. Erst danach wissen wir, was Ihr Objekt wirklich braucht — und Sie erhalten einen Preis, der auch nach einem Jahr noch stimmt.

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